Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wird eine Unfallrente mit der gesetzlichen Rente verrechnet?
Ja. „Wenn Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Unfallrente beziehen, wird die Unfallrente auf die eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente angerechnet“, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Die gesetzliche Rente werde gekürzt, wenn beide Renten zusammen einen sogenannten Grenzbetrag überschreiten.
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)
In der „Rentenfrage der Woche“ beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an „[email protected]“.
So berechnet sich der Grenzbetrag
„Wird die Unfallrente als Verletztenrente gezahlt, bleibt ein Betrag in Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bei der Anrechnung auf den Grenzbetrag frei“, so Sennewald weiter.
Grundlage für den genauen Grenzbetrag sei der Jahresarbeitsverdienst, aus dem die Unfallrente berechnet werde, sagt Sennewald weiter. Der Grenzbetrag liegt bei 70 Prozent von einem Zwölftel des Jahresarbeitsverdienstes.
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Gut zu wissen: Die gleiche Regelung greift auch, wenn Sie eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung beziehen.
Verwendete Quellen:
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Gundula Sennewald