Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wie lege ich als Rentner Einspruch gegen meinen Steuerbescheid ein?
Sie können einen Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt einlegen. Als bekanntgegeben gilt ein Brief am dritten Tag, nachdem er aufgegeben worden ist.
Wichtig ist, dass der Einspruch schriftlich geschieht, also etwa per Brief. Es geht auch per E-Mail, aber nur wenn das Finanzamt seine Mailadresse angegeben hat.
„Sinnvoll ist, wenn Sie dem Finanzamt in dem Schreiben erläutern, was Sie genau beanstanden“, sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).
Stefanie Pieper, Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Quelle: Privat)
„Durch den Einspruch bleibt der ganze Fall offen“, so Pieper weiter. Es könnten also Fehler, die dem Finanzamt unterlaufen sind, behoben werden. Das geht jedoch auch zu Lasten desjenigen, der den Einspruch eingelegt hat, sagt die Expertin.
In der „Rentenfrage der Woche“ beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an „[email protected]“.
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„Der Einspruch gegen den Steuerbescheid befreit Sie aber nicht von der Pflicht, die festgesetzte Zahlung fristgerecht zu begleichen“, sagt Pieper. „Wenn Sie einen Zahlungsaufschub möchten, bis die Sache abschließend entschieden ist, müssen Sie neben dem Einspruch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.“
Verwendete Quellen:
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Stefanie Pieper
- haufe.de
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