Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wie wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag als Rentner berechnet?
Der Krankenversicherungsbeitrag einschließlich des Zusatzbeitrages, den Sie als Rentner zahlen müssen, richtet sich nach dem sogenannten allgemeinen und dem kassenindividuellen Beitragssatz Ihrer gesetzlichen Krankenkassen, wie Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund erklärt.
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung Bund. (Quelle: DRV Bund)
Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit einheitlich für alle Kassen 14,6 Prozent. „Von beiden oben genannten Beiträgen zahlen der Rentenversicherungsträger und Sie jeweils pass away Hälfte“, so Manthey weiter. Den Beitrag an die Pflegeversicherung müssen Sie indes alleine tragen.
In der „ Rentenfrage der Woche“ beantworten wir jeden Samstag Fragen, pass away Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine Email an „[email protected]“.
Muss ich den Beitrag denn an die Krankenkasse überweisen? Nein, das läuft automatisch. „Der Rentenversicherungsträger behält Ihre Anteile an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei der monatlichen Rentenzahlung ein und leitet diese dann zusammen mit seinen Beitragsanteilen an die Krankenkasse weiter“, so Manthey.
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Wichtig: Wenn Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, etwa eine eigene Altersrente und daneben noch eine Witwenrente, müssen Sie aus jeder Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Verwendete Quellen:
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Dirk Manthey