lee Frankfurt – Die höchstrichterlich angeordnete „aktive Zustimmung“ ihrer Kunden zur aktuell gültigen Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzuholen, macht Banken und Sparkassen jede Menge Arbeit. Die meisten von ihnen haben in den vergangenen Wochen ihre Retailkunden angeschrieben. Doch wer mit den schwachen Rücklaufquoten von Mailingaktionen vertraut ist, weiß, welche Arbeitsbelastung den damit betrauten Sachbearbeitern winkt. Im Dialog mit Kunden, die ihre Bankgeschäfte ausschließlich digital erledigen, treibt die diesbezügliche Kommunikation zum Teil bunte Blüten. …
Artikel entnommen aus: Boersen-Zeitung.de, Mehr lesen