Home Kfz Versicherung 9 Tipps für Autofahrer Kfz-Versicherung: Die passgenaue Police finden

9 Tipps für Autofahrer Kfz-Versicherung: Die passgenaue Police finden

by Adserhit

Eine Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht. Darüber hinaus kann das eigene Fahrzeug noch umfangreicher versichert werden. Als Halter sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar sein, wie viel Versicherung Sie für Ihren Pkw benötigen – so finden Sie die passende Police für sich. Neun wichtige Tipps dazu gibt es hier.

Überblick
  • 1. Kfz-Versicherung: Gesetzliche Vorgaben
  • 2. Deckungssumme erhöhen
  • 3. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
  • 4. Teilkasko zusätzlich zur Kfz-Versicherung?
  • 5. Oftmals lohnenswert: Die Selbstbeteiligung
  • 6. Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • 7. Gegen eigene grobe Fahrlässigkeit absichern
  • 8. Neuwertentschädigung
  • 9. Eigene Fahrleistung und Ausstattung prüfen

1. Kfz-Versicherung: Gesetzliche Vorgaben

Das Gesetz gibt klar vor, inwieweit Sie Ihren Pkw mindestens versichern müssen. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung liegt bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Sollten Sie es beim Abschluss der Versicherung bei diesen Mindestsummen belassen, zahlt die Versicherung entsprechend nicht, wenn die Schadenssumme darüber hinaus geht. In diesem Fall haften Sie selbst.

2. Deckungssumme erhöhen

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) ist es sinnvoll, die Deckungssumme der Kfz-Versicherung bis auf 100 Millionen Euro zu erhöhen. Die Prämie steigt nur unwesentlich, mit dieser Kraftfahrzeugversicherung sind Sie jedoch für praktisch jedes Szenario gewappnet.

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3. Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Ihr Pkw selbst fällt nicht unter den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung – hier kommen die sogenannten Autokaskoversicherungen ins Spiel. Die Haftplicht reguliert nämlich nur Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Anders als bei der normalen Kfz-Versicherung gibt es weder für Teilkasko- noch für Vollkaskoversicherungen Vorschriften des Gesetzgebers. Entsprechend haben Sie bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, den Umfang der Versicherung nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen zu gestalten. Für Teilkasko und Vollkasko gibt es viele Tarife und Sonderoptionen. Ein Vergleich auf den einschlägigen Netzportalen lohnt sich.

4. Teilkasko zusätzlich zur Kfz-Versicherung?

Die Teilkaskoversicherung greift zusätzlich bei den folgenden Schäden am eigenen Auto: Diebstahl, Brand und Explosion, Glasbruch, Sturm, Hagel und Überschwemmung, außerdem bei Wildunfällen sowie Kabelschaden durch Kurzschluss. Prüfen Sie, ob sich eine Teilkasko für Sie lohnt. Falls Sie einen sehr alten Wagen mit nur wenigen Hundert Euro Restwert fahren, können Sie in der Regel auf eine Teilkaskoversicherung verzichten. Fahren Sie allerdings einen wertvolleren Wagen, sollten Sie über die Teilkasko nachdenken. Oft kostet dies nur etwa 100 Euro mehr in der Versicherungsprämie, gleichzeitig sind Sie aber gegen Schäden versichert, die schnell in die Tausende Euro gehen können.

5. Oftmals lohnenswert: Die Selbstbeteiligung

Auch über eine Selbstbeteiligung können Sie nachdenken: Hierbei kommen Sie selbst für kleinere Sachschäden an Ihrem Wagen auf. Da die Versicherungen Ihnen in diesem Fall oftmals Rabatte gewähren, können Sie mit einer Selbstbeteiligung langfristig durchaus Geld sparen. Das Verbraucherportal „Finanztip“ empfiehlt bei Teilkasko einen Selbstbehalt von 150 Euro.

6. Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung

Durch eine Vollkaskoversicherung ist Ihr Auto gegen selbst verursachte Schäden und Vandalismus abgesichert. Dazu gewährt sie den vollen Schutz einer Teilkasko. Nicht nur als Neuwagenbesitzer sollten Sie über eine solche Versicherung nachdenken: Wenn Sie schon einige Jahre unfallfrei sind, kommen Sie bei einer Vollkaskoversicherung in den Genuss des Schadenfreiheitsrabattes. Dann lohnt sich auch eine Selbstbeteiligung, bei der ein Selbstbehalt von 300 Euro empfohlen wird. Im Endeffekt könnte die Vollkasko dann günstiger sein als die Teilkaskoversicherung.

7. Gegen eigene grobe Fahrlässigkeit absichern

Bei der Gestaltung der Kraftfahrzeugversicherung kann es oftmals Sinn ergeben, den „Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit“ aufzunehmen. Mit diesem Zusatz ist sichergestellt, dass die Versicherung auch dann in vollem Umfang zahlt, wenn ein Schaden aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Ist dieser Zusatz nicht in der Kfz-Versicherung vermerkt, kann die Versicherungsgesellschaft einen Teil der Schadenssumme vom Versicherten zurückverlangen.

8. Neuwertentschädigung

Für Besitzer eines Neuwagens ist dieser Punkt praktisch unumgänglich. Bei Diebstahl oder Totalschaden des neuen Autos regelt die sogenannte Neuwertentschädigung, wie lange Sie von der Versicherung den vollen Preis bekommen. Sie können zwischen drei und 24 Monaten wählen.

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9. Eigene Fahrleistung und Ausstattung prüfen

Wenn Sie das Auto gar nicht so häufig nutzen, dann lohnt es sich, die eigene Fahrleistung in Kilometern bei der Versicherung anzugeben. Je weniger Sie fahren, desto günstiger wird die Prämie. Wenn Sie eine Garage besitzen, sollte diese ebenfalls in die Police mit aufgenommen werden. Auch dadurch sparen Sie Geld.

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